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Stand: 28.02.2025 10:37 Uhr CDU-Chef Merz hat dem israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu zugesagt, "Mittel und Wege" für einen Deutschlandbesuch zu finden. Das wäre aber eine Missachtung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs. Kolja Schwartz Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion Der wohl künftige Bundeskanzler Friedrich Merz hat noch am Wahlabend angekündigt, den Premierminister von Israel, Benjamin Netanjahu, nach Deutschland einladen zu wollen. Er habe Netanjahu "Mittel und Wege" in Aussicht gestellt, dass "er Deutschland besuchen kann und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist". Eine Haltung, die sich schon im Wahlkampf angedeutet hatte. Dennoch eine Aussage mit Konfliktpotenzial.Haftbefehl seit November 2024Gegen Netanjahu liegt seit dem 21. November 2024 ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag vor. Das Gericht sieht hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanjahu Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg trägt. Friedrich Merz und Benjamin Netanjahu (Archivbild: 12.02.2024) Friedrich Merz und Benjamin Netanjahu (Archivbild: 12.02.2024) 24.02.2025 Trotz Haftbefehl Merz will offenbar Netanjahu einladen In einem Telefonat mit dem Premier habe Merz eine offizielle Einladung angekündigt, so Netanjahus Büro. mehr Deutschland zur Zusammenarbeit verpflichtetDeutschland ist sogenannter Vertragsstaat des IStGH und damit zur Zusammenarbeit verpflichtet. Das heißt: Liegt ein Haftbefehl und ein Ersuchen um Festnahme vor, muss Deutschland handeln. Im konkreten Fall müsste Netanjahu also festgenommen werden, wenn er nach Deutschland kommen sollte. So regelt es das römische Statut. Einen Spielraum für die Mitgliedsstaaten, um darauf aus politischen Erwägungen zu verzichten, gibt es nicht.Christoph Safferling ist Professor für Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Schon die Ankündigung von Merz führt bei ihm und vielen anderen Völkerrechtlern zu großem Unverständnis: "Schon mit dieser Aussage provoziert er den Internationalen Strafgerichtshof. Wenn er das wirklich macht, dann können wir beim IStGH das Licht ausmachen", so Safferling.Deutschland sei der größte Unterstützer, der zweitgrößte Finanzierer des IStGH. "Wenn wir dieses Gericht so an den Pranger stellen, indem wir so offensichtlich nicht kooperieren, dann war es das. Und das würde ich dem zukünftigen deutschen Bundeskanzler echt nicht empfehlen beziehungsweise ihn bitten, es nicht zu tun." Benjamin Netanyahu Player: videoWie Israel auf die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Netanyahu reagiert 22.11.2024 Bundesregierung prüft Schritte Umsetzung von Netanjahu-Haftbefehl "schwer vorstellbar" Die Bundesregierung äußert sich zurückhaltend - man wolle prüfen, welche Folgen der Haftbefehl hierzulande habe. mehr Keine Immunität für StaatsoberhäupterImmer wieder wird in der Diskussion die persönliche Immunität von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs eingebracht, die das Völkerrecht durchaus kennt. Nach der Rechtsprechung des internationalen Gerichtshofs (IGH), der seinen Sitz ebenso in Den Haag hat, gilt diese Immunität aber nur im Verhältnis zwischen zwei Staaten. Deutschland dürfte also einen Regierungschef wegen dessen Immunität nicht an einen anderen Staat ausliefern.Gegenüber dem IStGH gilt diese Immunität nach Völkergewohnheitsrecht aber nicht. Auch nicht, wenn die Länder der gesuchten Regierungschefs und Staatsoberhäupter selbst nicht Mitgliedsstaaten des IStGH sind, so wie Israel oder Russland. Dies sehen zwar manche Völkerrechtler kritisch, allerdings handelt es sich dabei um eine gefestigte Rechtsprechung. An der kann Deutschland nicht plötzlich rütteln. "Der Internationale Strafgerichtshof ist ja gerade deswegen gegründet worden, um das Völkerstrafrecht auch gegen diese Personen, also gegen Staatsoberhäupter und Regierungschefs anwenden zu können. Damit man auch die zur Rechenschaft ziehen kann, die die Hauptschuld tragen", erklärt Safferling. "Wenn man jetzt diese Immunität in dem Sinne dagegen in Stellung bringt, dann verstößt man gegen den Sinn und Zweck des Römischen Statuts."